AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG ist entweder Veranstalter oder Co-Veranstalter. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und der Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG zustande.

Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zur Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu gelten bei den jeweiligen Vorverkaufs-stellen deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Vorverkauf

Vertragsabschluss
Der Vorverkauf erfolgt über den Onlineshop eines Drittanbieters. Es gelten die dort hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Abendkasse

Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er an der Abendkasse die Bestellung von Eintrittskarten äußert. Mit Barzahlung des Gesamt-Bruttobetrages durch den Kunden und die Aushändigung der entsprechenden Eintrittskarten kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG zustande. Anzahlungen, Bar- oder Verrechnungschecks werden nicht akzeptiert. Eine Zahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln ist nicht möglich.

Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen, da für den Kauf am Veranstaltungstag Abendkassenzuschläge hinzukommen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Mengenrabatte oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

Widerrufs- & Rückgaberechte
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes und dem Entwerten der Eintrittskarten erlischt jeglicher Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarten. Die Eintrittskarte verliert außerdem ihren Wert und kann nicht wiederverwendet werden.

  1. Sonstige Bedingungen zum Veranstaltungsbesuch

Allgemeines
Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern im Schloss, auf dem Grundstück des Schlosses oder auf dem Parkplatz ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Das gilt auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verunreinigung von Sitzpolstern und anderen Einrichtungsgegenständen. In minderschweren Fällen wird pauschal eine Reinigungsgebühr von 25.- € erhoben, die sofort fällig wird.

Die Benutzung des Parkplatzes und des Geländes im Umfeld der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Jugendschutz
Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere: Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Betreten nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet, Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist: jeder Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht, jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung d. Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Personen haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Wir erwarten eine schriftliche Vollmacht der Eltern mit deren BPA-Kopie zur Prüfung der Unterschrift.

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Rauschmitteln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsort. Beim Einlass findet bei Bedarf eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.

Hausrecht des Veranstalters
Die Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG sowie Ihre Erfüllungsgehilfen behalten sich das Recht vor, Personen den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren oder Personen, die die Veranstaltung bereits betreten haben, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Wichtige Gründe können u. A. sein:
– Stark alkoholisierter oder anderweitig berauschter Zustand
– Gewaltbereitschaft
– Mitführen von verbotenen Gegenständen
– Ausverkauf der Veranstaltung

Wird der Eintritt trotz des Besitzes einer Eintrittskarte verwehrt, so wird der Kaufpreis an der Kasse erstattet.

Video- und Fotoaufnahmen
Bei Veranstaltungen im Schloss Ovelgönne werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.

Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffenhttp://comon-line.de/schloss-ovelgoenne/datenschutz/tlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.

  1. Haftungsbeschränkungen

    Die Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke wird ausgeschlossen. Außer in den in Absatz 1 genannten Fällen haftet die Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen. Sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die gekauften Gutscheine und Eintrittskarten rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG sind in diesem Fall ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  1. Schlussklauseln

    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bad Oeynhausen, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Bad Oeynhausen. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Schloss Ovelgönne Verwaltungs GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.